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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MM Surgical Systems GmbH

§ 1    Allgemeines

  1. Diese Liefer- und Vertragsbedingungen („Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der MM Surgical GmbH (nachfolgend „MM Surgical“) an ihre Kunden ausschließlich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.  
  2. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung sowie der Verkauf sämtlicher Waren unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeglichen Bedingungen und vertragsändernden Bestimmungen, insbesondere anderslautenden Einkaufsbedingungen des Kunden, wird widersprochen; sie werden MM Surgical gegenüber nur wirksam, wenn MM Surgical diesen Änderungen schriftlich zustimmt.

§ 2    Angebote, Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von MM Surgical sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern von MM Surgical, werden erst durch schriftliche Bestätigung von MM Surgical verbindlich. Garantien und Zusicherungen müssen von MM Surgical ausdrücklich als solche gekennzeichnet und schriftlich bestätigt sein. Die Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen kann, auch soweit die Erklärung selbst nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zu erfolgen hat, per Post, per Email oder per Telefax erfolgen.
  2. Im Falle eines beim Kunden von MM Surgical eingerichteten Konsignationslagers erfolgt der Kaufvertragsschluss spätestens mit Entnahme des Konsignationsgutes. 

§ 3    Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preislisten der MM Surgical, es sei denn, die Parteien haben schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Alle sonstigen Kosten, wie z.B. Verpackung, Frachten, Zölle, Versicherungsprämien etc., sowie eine etwa anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

§ 4    Lieferung

  1. MM Surgical stellt die Ware ab Lager zur Abholung bereit. MM Surgical benachrichtigt den Kunden, sobald die Ware bereitsteht. Auf Wunsch des Kunden, der auch vor der Benachrichtigung gemäß Satz 2 erfolgen kann, versendet MM Surgical die Ware auf Kosten des Kunden an diesen. Erfolgt die Versendung ins Ausland, versendet MM Surgical die Ware auf Kosten des Kunden über ein vom Kunden zu benennendes Transportunternehmen. Die Belieferung eines Konsignationslagers und dessen Entnahmen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Konsignationslagervertrag.
  2. MM Surgical ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung für die Ware abzuschließen. Wünscht der Kunde eine solche Versicherung, schließt MM Surgical diese im Namen des Kunden und auf dessen Kosten ab. 
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund besteht und diese für den Kunden zumutbar sind.
  4. Sind von MM Surgical Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. 
  5. Ein von MM Surgical bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von MM Surgical. Bei Nichtbelieferung durch unsere Lieferanten steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden wegen der nicht rechtzeitigen oder nicht bzw. nicht vollständigen Belieferung durch die Lieferanten von MM Surgical ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtbelieferung ist durch MM Surgical zu vertreten. 
  6. Setzt der Kunde im Falle des Verzuges mit der Lieferung der Ware MM Surgical eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für einen etwaigen Schadensersatzanspruch gilt § 9. 
  7. Im Falle des Verzuges von MM Surgical kann der Kunde neben der Lieferung der Ware Ersatz des Verzugsschadens nur in Höhe von höchstens 10 % des Kaufpreises verlangen; für diesen Anspruch gilt § 9.

§ 5    Gefahrübergang

  1. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem MM Surgical den Kunden darüber informiert, dass die Ware zur Abholung für ihn bereitsteht.
  2. Hat der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Versendung der Ware gewünscht, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem MM Surgical die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder die Ware zwecks Versendung das Lager von MM Surgical verlassen hat.

§ 6    Zahlungen

  1. Rechnungen von MM Surgical hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung auf einem in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Konto von MM Surgical an.
  2. Die Annahme von Schecks und Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von MM Surgical anerkannt oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7    Eigentumsvorbehalt

  1. Der Liefergegenstand bleibt im Eigentum von MM Surgical (Vorbehaltseigentum) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderungen von MM Surgical.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu nutzen und weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt hiermit seine Forderungen aus diesen Weiterveräußerungen bis zur Höhe des sich im Zeitpunkt der Veräußerung aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Saldos an MM Surgical ab. MM Surgical nimmt diese Abtretung an. MM Surgical ermächtigt den Kunden, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von MM Surgical in seinem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann von MM Surgical widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Er ist in diesem Fall auf Verlangen von MM Surgical verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekannt zu geben und MM Surgical die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MM Surgical nicht zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder zu anderer die Sicherung beeinträchtigender Überlassung berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die verkaufte Ware wird der Kunde auf das Eigentum von MM Surgical hinweisen und MM Surgical unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MM Surgical die bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann MM Surgical unbeschadet weitergehender Ansprüche die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung widerrufen und vom Vertrag zurücktreten. Die von MM Surgical gelieferten Waren können in diesem Fall vom Kunden innerhalb angemessener Frist herausverlangt und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. MM Surgical stehen diese Rechte auch dann zu, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind.
  5. Sofern MM Surgical zur Ausübung des Eigentumsvorbehalts berechtigt ist, gewährt der Kunde MM Surgical zum Zwecke der Abholung der verkauften Ware zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu seinen Geschäftsräumen bzw. seinem Betriebsgelände. Besteht beim Kunden ein Konsignationslager, gelten insoweit die Regelungen des Konsignationslagervertrages. 
  6. MM Surgical verpflichtet sich, die MM Surgical zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die MM Surgical zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt MM Surgical.

§ 8    Gewährleistung

  1. MM Surgical gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
  2. Der Kunde hat unverzüglich nach Ablieferung der Ware durch MM Surgical diese auf Vollzähligkeit und Mängel zu untersuchen und MM Surgical, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Gilt die Ware als genehmigt oder wurde sie vom Kunden als mangelfrei genehmigt, so stehen dem Kunden gegenüber von MM Surgical keine Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt nicht, wenn MM Surgical den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
  3. Im Gewährleistungsfall leistet MM Surgical nach eigener Wahl für die mangelhafte Ware kostenfreien Ersatz oder kostenfreie Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Ware beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
  5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch MM Surgical nicht. 


§ 9    Haftungsausschluss

  1. Ansprüche des Kunden gegen MM Surgical auf Schadensersatz aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit sich aus § 9 Abs. 2 nichts anderes ergibt. 
  2. Die vorstehende und sonst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MM Surgical oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MM Surgical beruhen, sowie für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Die Haftung von MM Surgical nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen etwaig durch MM Surgical übernommener Garantien bleibt unberührt.
  4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. 
  5. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der MM Surgical ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MM Surgical. 

§ 10    Auskünfte und Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben von MM Surgical über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen nur Erfahrungswerte von MM Surgical dar, die nicht als Beschaffenheitsvereinbarung oder Beschaffenheitsgarantie gelten und daher keine Ansprüche gegen MM Surgical begründen. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

§ 11    Patientendaten

  1. Der Kunde wird der MM Surgical patientenbezogene Daten grundsätzlich nur pseudonymisiert übermitteln. Daten gelten als pseudonymisiert, wenn die MM Surgical die Daten nicht einem spezifischen Patienten zuordnen kann. Mit den von dem Kunden an die MM Surgical übermittelten Daten eines Patienten darf der betroffene Patient nicht mehr für die MM Surgical zu identifizieren sein. 
  2. Soweit der Kunde MM Surgical personenbezogene Daten eines Patienten (insb. Gesundheitsdaten) übermittelt, stellt der Kunde sicher, dass es sich dabei ausschließlich um Daten handelt, die zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen der MM Surgical und dem Kunden erforderlich sind. 
  3. Soweit der Kunde im Einzelfall für die Auftragserfüllung nicht pseudonymisierte Patientendaten übermittelt, stellt der Kunde vor Übermittlung der Daten des Patienten (insb. der Gesundheitsdaten) sicher, dass der Patient für die Übermittlung an die MM Surgical seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung der Daten durch die MM Surgical erteilt hat. Die Einwilligung ist der MM Surgical spätestens mit Übermittlung der personenbezogenen Daten des betroffenen Patienten zu übersenden. Der betroffene Patient ist zudem vom Kunden spätestens innerhalb eines Monats nach Übermittlung der Daten an MM Surgical nach Art. 14 Abs. 1 bis 4 DSGVO zu informieren. 

§ 12    Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ist der Kunde Freiberufler, Kaufmann, eine juristische Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand Leverkusen. MM Surgical ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 13    Schlussbestimmungen 
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten beider Parteien in zulässiger Weise am nächsten kommt.